Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40593
LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12 (https://dejure.org/2014,40593)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.02.2014 - L 6 R 1048/12 (https://dejure.org/2014,40593)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 (https://dejure.org/2014,40593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98

    Nachweis rumänischer Beschäftigungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Insbesondere lag das vom LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 9 RJ 2551/98 eingeholte Gutachten des Institutes für Ostrecht vom 15.12.1999 noch nicht vor.

    Das entsprechende Urteil vom 11.12.2000 (L 9 RJ 2551/98) gab zwar der dortigen Berufung des Klägers statt, fordert jedoch ebenfalls, dass aus der Bescheinigung nicht nur Fehlzeiten sondern auch die tatsächlich geleisteten Arbeitstage vollständig hervorgehen und konkrete Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Arbeitsunterbrechungen vorliegen müssen.

    Festzuhalten ist, dass die vorliegend zu beurteilende Bescheinigung auch nach den vom LSG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 11.12.2000 (a.a.O.) statuierten Anforderungen eine über 5/6 liegende Beitragsdichte lediglich glaubhaft macht, jedoch nicht nachweist.

  • LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 32/07

    Anerkennung in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Es müssen den vorgelegten Unterlagen mithin im Einzelnen die jeweiligen Unterbrechungszeiträume genau zu entnehmen sein bzw. es muss eindeutig feststehen, dass eine bestimmte Beschäftigungszeit tatsächlich nicht unterbrochen gewesen ist (vgl. BSGE 38, 80; BSG vom 24.07.1980, Az.: 5 RJ 38/79; BSG vom 20.08.1974, Az.: 4 RJ 241/73; LSG Hessen vom 28.03.2008, Az.:L 5 R 32/07).

    Die dem deutschen Rentenrecht eigene Unterscheidung zwischen Beitragszeiten und beitragslosen Versicherungszeiten kannte das rumänische Recht insoweit nicht (vgl. LSG Saarland, a.a.O.; Hessisches LSG, Urteil vom 27.1.2004, Az.: L 2 RJ 1062/02m.w.N.; Urteil vom 28.03.2008, Az.: L 5 R 32/07 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 19 RJ 514/01

    Berechnung der Altersrente; Nachgewiesene Beitrags- oder Beschäftigungszeiten in

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Es kann letztlich auch offen bleiben, ob - wie vom SG und auch vom 19. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14.05.2002, L 19 RJ 514/01) vertreten - allgemein keine zu hohen Anforderungen an Adeverintas gestellt werden dürfen.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Allerdings ist zunächst festzustellen, dass die von der Beklagten im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen die Rentenbewilligung vorgeschlagene Vorgehensweise im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 06.05.2010 (B 13 R 118/08 R) unzutreffend war.
  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Es müssen den vorgelegten Unterlagen mithin im Einzelnen die jeweiligen Unterbrechungszeiträume genau zu entnehmen sein bzw. es muss eindeutig feststehen, dass eine bestimmte Beschäftigungszeit tatsächlich nicht unterbrochen gewesen ist (vgl. BSGE 38, 80; BSG vom 24.07.1980, Az.: 5 RJ 38/79; BSG vom 20.08.1974, Az.: 4 RJ 241/73; LSG Hessen vom 28.03.2008, Az.:L 5 R 32/07).
  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 100/02

    Streit um einen Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Der Nachweis im Sinne eines Vollbeweises ist regelmäßig erst dann geführt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rechtserheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass sämtliche begründeten Zweifel demgegenüber aus der Sicht eines vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen vollständig zu schweigen haben (vgl. BSGE 6, 144; 20, 255; Bayer. LSG, vom 26.07.2006, Az.: L 16 R 100/02 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 21.12.2010 - L 6 R 342/09

    Zur rentenrechtlichen Anerkennung in Rumänien zurückgelegter

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Der erkennende Senat habe mit Urteil vom 21.12.2010 (AZ L 6 R 342/09) gefordert, dass den vorgelegten Bescheinigungen im einzelnen die jeweiligen Unterbrechungszeiträume genau zu entnehmen sein müssten.
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 38/79
    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Es müssen den vorgelegten Unterlagen mithin im Einzelnen die jeweiligen Unterbrechungszeiträume genau zu entnehmen sein bzw. es muss eindeutig feststehen, dass eine bestimmte Beschäftigungszeit tatsächlich nicht unterbrochen gewesen ist (vgl. BSGE 38, 80; BSG vom 24.07.1980, Az.: 5 RJ 38/79; BSG vom 20.08.1974, Az.: 4 RJ 241/73; LSG Hessen vom 28.03.2008, Az.:L 5 R 32/07).
  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 216/62

    Nachweis der Beschäftigungszeiten durch jedes Beweismittel - Nachgewiesene

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Der Nachweis im Sinne eines Vollbeweises ist regelmäßig erst dann geführt, wenn für das Vorliegen der behaupteten rechtserheblichen Tatsachen ein derart hoher, an Gewissheit grenzender Grad von Wahrscheinlichkeit spricht, dass sämtliche begründeten Zweifel demgegenüber aus der Sicht eines vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen vollständig zu schweigen haben (vgl. BSGE 6, 144; 20, 255; Bayer. LSG, vom 26.07.2006, Az.: L 16 R 100/02 m.w.N.).
  • LSG Saarland, 14.10.2005 - L 7 RJ 98/03

    Fremdrentenrecht - rumänische Beitragszeit - Glaubhaftmachung - Nachweis -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12
    Das Landessozialgericht für das Saarland hat in diesem Zusammenhang mit Urteil vom 14.10.2005 (L 7 RJ 98/03) die Auffassung vertreten, dass Arbeitsbescheinigungen aus Rumänien (Adeverintas) auch dann, wenn sie auf der Grundlage von Lohnlisten erstellt worden sind, grundsätzlich nicht geeignet sind, den vollen Beweis für die ununterbrochene Zurücklegung von Versicherungszeiten zu erbringen.
  • LSG Bayern, 12.07.2000 - L 19 RJ 163/99

    Nachweis des Umfangs von in Rumänien zurückgelegten Versicherungszeiten nach dem

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten

    Auch das Bayerische LSG habe entschieden, dass eine A. in Form einer sogenannten Drei-Spalten-Bescheinigung - wie vorliegend die A. mit der Registrierungsnummer J/23/915/2003 -, welche Fehlzeiten lediglich aufgeschlüsselt nach Jahr sowie nach Monat und Art der Fehlzeiten aufweise, aufgrund der beschränkten Aussagekraft den Nachweis einer über 5/6 liegenden Beitragsdichte für in Rumänien zurückgelegte Beschäftigungszeiten regelmäßig nicht führen könne (Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 -).

    Insbesondere bei Unterbrechungen der Arbeit durch Schwangerschaft und Krankheit entfiel die Pflicht zur Lohnzahlung und der Versicherte hatte Anspruch auf Krankengeld aus der rumänischen Sozialversicherung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 - juris Rdnr. 18; Urteil vom 16. Juni 2015 - L 9 R 4225/11 - juris Rdnr. 29; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 - juris Rdnr. 22; Urteil vom 7. Juni 2011 - L 6 R 945/09 - juris Rdnrn. 21 und 25 ff.; Urteil vom 21. Dezember 2010 - L 6 R 342/09 - juris Rdnr. 17; vgl. ferner das in die mündliche Verhandlung vor dem Senat am 17. November 2016 eingeführte Gutachten des Instituts für Ostrecht München e.V. vom 15. Dezember 1999, eingeholt vom LSG Baden-Württemberg im Rechtsstreit L 9 RJ 2551/98, S. 156 ).

    Der Verweis des Klägers auf das Urteil des Bayerischen LSG vom 14. Mai 2002 (L 19 RJ 514/01 - BeckRS 9999, 04717) geht bereits deshalb ins Leere, weil - wie dargelegt - die vorgelegten A.s erhebliche Mängel aufweisen (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 - juris Rdnr. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 10 R 4174/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten -

    Inwieweit dies auch für den von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht hervorgehobenen Aspekt gilt, wonach möglicherweise in die bescheinigten Arbeitstage auch Krankheitstage eingingen, die in R. für 90 Tage im Jahr beihilfefähig gewesen seien (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.02.2014, L 6 R 1048/12, juris, und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.03.2008, L 5 R 32/07, juris) und damit die bescheinigten Krankheitstage (z.B. im Jahre 1979 elf Tage) möglicherweise über diese 90 Tage hinausgingen, bedarf keiner näheren Betrachtung.

    Dies stützt die Ansicht der Beklagten, zum Nachweis von Beitragszeiten auf Grund von Lohnlisten eine monatliche Auflistung zu verlangen (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.02.2014, L 6 R 1048/12, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Sie vertritt die Rechtsaufassung, hinsichtlich der Bewertung der Zeiten mit 5/6 stützten Entscheidungen der Rechtsprechung in der jüngeren Zeit ihre Rechtsansicht (LSG Baden- Württemberg vom 16.06.2015, L 9 R 4225/11, LSG Bayern vom 24.09.2014, L 19 R 1086/13, und vom 25.02.2014, L 6 R 1048/12, und vom 28.03.2012, L 19 R 755/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 3896/19

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden rumänischen Beitragszeiten -

    Insbesondere bei Unterbrechungen der Arbeit durch Schwangerschaft und Krankheit entfiel die Pflicht zur Lohnzahlung und der Versicherte hatte Anspruch auf Krankengeld aus der rumänischen Sozialversicherung (LSG Baden-Württemberg 17.11.2016 - L 7 R 2582/15 - juris; LSG Baden-Württemberg 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98 - juris; LSG Baden-Württemberg 16.06.2015 - L 9 R 4225/11 - juris; Bayerisches LSG 25.02.2014 - L 6 R 1048/12 - juris; LSG Baden-Württemberg 07.06.2011 - L 6 R 945/09 - juris; LSG Baden-Württemberg 21.12.2010 - L 6 R 342/09 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 R 4034/14
    Sie vermögen in ihrer Pauschalität eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für eine über fünf Sechstel liegende Beitragsleistung der Klägerin damit nicht zu begründen (so auch LSG Bayern, Urteil vom 25. Februar 2014 - L 6 R 1048/12 -, in juris, Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 R 4124/14
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig sind, kein Verdacht besteht, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen oder gefälschte Bescheinigungen handelt, und aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervorgehen (LSG Baden-Württemberg, aaO; Bayerisches LSG 25.02.2014, L 6 R 1048/12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht